| Grundstudium - Zwischenprüfung |
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Das Grundstdium erstreckt sich über die ersten 3 Semester und schließt mit der Zwischenprüfung ab. Im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht sollt ihr einerseits ein Grundverständnis erwerben, auf der anderen Seite stellt dieser Stoff aber auch schon einen erheblichen Teil des 1. Staatsexamens dar.
Wieviele Klausuren gehören zur Zwischenprüfung? 7 aus 9 in den Hauptrechtsgebieten + 1 Grundlagenfach, § 21 StudienO
Zur Zwischenprüfung gehören die folgenden zehn Klausuren. Sie werden jeweils am Ende der ersten drei Semester geschrieben:
-Zivilrecht: Grundkurs I, Grundkurs II und Grundkurs III;
-Strafrecht: Grundkurs I, Grundkurs II und Grundkurs III;
-Öffentliches Recht: Grundkurs I, Grundkurs II und Grundkurs III; -Grundlagenfach: Rechtsphilosophie, Logik für Juristen oder Europäische Rechtsgeschichte; ab WS 10/11 je nach Angebot auch Rechtssoziologi.
Wieviele Hausarbeiten? Ab WS 10/11 nur noch 1 !!! Das ergibt sich daraus, dass die "kleinen Hausarbeiten" keine Zugangsvoraussetzung mehr für das Schreiben einer "großen Hausarbeit" sind. Für das Bestehen der Zwischenprüfung benötigt ihr jetzt nur noch eine Hausarbeit, § 30 der neuen StudienO (§ 29 alt). Die Hausarbeiten werden von den Lehrstühlen am Ende der Vorlesungszeit ausgegeben und sind während der vorlesungsfreien Zeit anzufertigen. Wir werden ein Tutorium anbieten, in dem euch erklärt wird was in einer Hausarbeit von euch erwartet wird. Nähere Infos gibts wenn Details feststehen.
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